Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Wir prüfen im Vorfeld die Zulässigkeit der von Ihnen geplanten Nutzung und erstellen die erforderlichen Anträge auf Genehmigung. Berücksichtigt werden dabei die Belange der zu beteiligenden Behörden wie Bauaufsicht, Gewerbe- und Ordnungsamt. Technische und konstruktive Anforderungen werden ebenfalls geprüft, sowie die Anforderungen an den Brandschutz, Wärmeschutz oder Schallschutz. Unsere Referenzen beinhalten Nutzungsänderungen von Industrie- und Produktionshallen (z.B. Kresta Industries), Verkaufsflächen (z.B. Decathlon), Ladenlokale (z.B. Supasalad) oder Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum.